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Auto-Vorfall in Gießen: Poseck geht nicht von Terror aus

Auto-Vorfall in Gießen - Poseck geht nicht von Terror aus

Ein Mann fährt in Gießen mit seinem Auto in den Gegenverkehr. Mehrere Menschen werden in der Nähe einer Bushaltestelle verletzt. Die Behörden ermitteln inzwischen wegen versuchten Mordes.

Der 32 Jahre alte Fahrer eines Audi wird vorläufig in einer speziellen psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Das ordnete ein Untersuchungsrichter am Amtsgericht Gießen auf Antrag der Staatsanwaltschaft an, wie Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger mitteilte. Gegen den 32-Jährigen wird wegen versuchten Mordes, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie gefährlicher Körperverletzung ermittelt.

Motiv ist aktuell noch unklar 

Zum Motiv des Verdächtigen gibt es aktuell noch keine Hinweise. “Genau diese Fragen zur Motivlage und zu den Abläufen müssen weiter aufgeklärt werden, und daran wird mit Hochdruck gearbeitet”, versicherte Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) bei einem Statement in Fulda. 

Horrorfahrt am Montagabend

Der Vorfall ereignete sich gestern (22.12.) um 16.30 Uhr. Die Polizei geht aktuell davon aus, dass der 32 Jahre alte Fahrer eines Audis über die Westanlage fuhr und an der Ecke Frankfurter Straße erst mit zwei in gleicher Richtung fahrenden Autos zusammenprallte. Dabei wurden zwei Personen leicht verletzt.

Auto in Bushaltestelle geschoben

In Höhe der Bleichstraße wechselte der Fahrer laut LKA wohl auf die Gegenspur und fuhr mit erhöhter Geschwindigkeit auf einen geparkten Pkw auf. Der wurde in Richtung der Bushaltestelle geschleudert und erfasste dort eine 64 Jahre alte Passantin. Sie wurde infolgedessen schwerverletzt.

Fahrt über den Gehweg

Danach soll der Beschuldigte seine Fahrt unbeirrt - teils unter Nutzung des Gehwegs - fortgesetzt haben. Hierbei verletzte er zwei weitere Personen leicht. Anschließend fuhr der Beschuldigte in Richtung Johannesstraße, wo er mit einem geparkten Fahrzeug kollidierte und schließlich von einem 29 Jahre alten Gießener bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden konnte.

Hinweis auf mögliche Erkrankung

Laut den Ermittlern habe der Beschuldigte kurz nach seiner Festnahme lediglich zusammenhangslose Aussagen tätigen können. Es gebe Anhaltspunkte, dass der Fahrer unter einer einer akuten Psychose leide, hieß es.

Wohl kein Terror

Hinweise auf eine politisch motivierte bzw. terroristische Straftat liegen derzeit nicht vor, teilte das LKA mit. Dies hatte auch Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) am späten Montagabend schon erklärt.

Rehr: "Der genaue Tatablauf wird jetzt rekonstruiert"

Polizeisprecher Guido Rehr am FFH-Mikro über die Umstände in Gießen.

© HIT RADIO FFH

Polizei: Gefahr für die Bevölkerung besteht nicht

Der Bereich rund um den Unfallort war weiträumig abgesperrt worden. Der nahegelegene Weihnachtsmarkt blieb während des Einsatzes geöffnet. Eine Gefahr für die Bevölkerung bestehe nicht, hieß es.

Zeugen gesucht

Die Ermittler suchen dringend Zeugen. Hinweise wie Bilder und Videos können unter über folgenden Link hochgeladen werden.

Außerdem ist ein Hinweistelefon geschaltet: 0641/7006-6555.

Polizei stellt klar: BMW-Fahrer kein Täter

In den sozialen Medien werde laut Polizei derzeit ein 29-jähriger BMW-Fahrer angefeindet. Dabei handelte der Mann nicht als Täter, sondern als couragierter Zeuge, so die Polizei. In einem Pressebericht heißt es: “Nachdem sein Fahrzeug zuvor von dem Audi gerammt worden war, folgte er diesem, stellte sein Fahrzeug so ab, dass eine Weiterfahrt verhindert wurde, und hielt den flüchtigen Audi-Fahrer bis zum Eintreffen der Polizei fest. Dabei zog er sich selbst leichte Verletzungen zu. Sein Eingreifen trug maßgeblich zur Festnahme des Tatverdächtigen bei.”

Hasskommentare können strafrechtliche Konsequenzen haben

Weiter schreibt die Polizei in ihrem Statement: “Der Mann sieht sich derzeit in sozialen Netzwerken massiven Anfeindungen, Bedrohungen und Beleidigungen ausgesetzt. Die Polizei warnt eindringlich davor, falsche Beschuldigungen, beleidigende Inhalte, Bedrohungen oder Hasskommentare gegen unbeteiligte Personen weiter zu verbreiten. Solche Äußerungen können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, unter anderem wegen übler Nachrede, Verleumdung oder Bedrohung.”

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