Recht auf Reparatur in Kraft und stärkt Verbraucherschutz
Mehr Verbraucherschutz - Recht auf Reparatur tritt in Kraft
Erleichterung für Kunden? Das Recht auf Reparaturen soll auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gelten.
Das neue Recht auf Reparatur tritt in Kraft und bringt wichtige Änderungen für Verbraucher.
Längerer Anspruch auf Reparaturen
Die Bundesregierung hat eine EU-Richtlinie umgesetzt, die es Kunden ermöglicht, kaputte Elektrogeräte länger reparieren zu lassen. Vorher gab es nur einen Anspruch im Rahmen der zweijährigen Gewährleistung. Jetzt müssen Hersteller Reparaturen kostenlos oder zu einem angemessenen Preis für einen längeren Zeitraum anbieten.
Ziele der neuen Regelung
Die Politik will mit dieser Neuregelung dazu beitragen, dass mehr Produkte repariert statt weggeworfen werden. Das schont Ressourcen, reduziert Elektroschrott und hilft, Geld zu sparen. Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig betont: „Reparieren ist besser als wegwerfen.“
Welche Produkte sind betroffen?
Das Recht gilt für Geräte, für die Hersteller bisher Ersatzteile vorhalten mussten. Dazu zählen vor allem technische Geräte wie Smartphones, Waschmaschinen oder Kühlschränke. Die Reparaturzeiträume richten sich nach der „üblichen Lebenszeit“ der Produkte, etwa zehn Jahre für Waschmaschinen und sieben Jahre für Smartphones ab Produktionsende.
Rechte bei nicht reparierbaren Geräten
Kann ein Gerät, das normalerweise reparierbar ist, nicht repariert werden, liegt laut Verbraucherschutzministerium ein Sachmangel vor. Käufer können dann Gewährleistungsrechte geltend machen und beispielsweise eine Neulieferung verlangen.
Unabhängigkeit von der Gewährleistung
Das neue Reparaturrecht ist unabhängig von der zweijährigen Gewährleistung. Kunden können wählen, ob sie eine Reparatur oder einen Ersatz möchten. Entscheiden sie sich für die Reparatur, verlängert sich die Haftungsdauer des Verkäufers um ein Jahr.
Kritik und Ausnahmen
Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert, dass es keine zuständige Behörde für die Umsetzung gibt. Es fehlen wirksame Kontrollen und Sanktionen. Hersteller dürfen generell keine Maßnahmen ergreifen, die Reparaturen verhindern. Ausnahmen gelten nur aus legitimen Gründen wie dem Schutz des geistigen Eigentums.