Urteil: - Sterbewillige dürfen kein tödliches Medikament für Suizid kaufen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sein Urteil gefällt: Sterbewillige haben keinen Anspruch auf den Kauf tödlicher Mittel, wie Natrium-Pentobarbital. Es gebe andere Wege, so die Begründung.