"Umweltmord" wird künftig nach EU-Recht mit bis zu 10 Jahren Haft bestraft
Die Länder haben zwei Jahre Zeit, um die aktualisierte Richtlinie, die Verbrechen abdeckt, die mit dem Umweltmord vergleichbar sind, in nationales Recht umzusetzen.
Die Länder haben zwei Jahre Zeit, um die aktualisierte Richtlinie, die Verbrechen abdeckt, die mit dem Umweltmord vergleichbar sind, in nationales Recht umzusetzen.
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