Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt Strafe für Freier in Frankreich
Mehr als 260 Sexarbeiterinnen und -arbeiter und Verbände hatten gegen Frankreichs Prostitutionsgesetz geklagt. Nun entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Strafe für Freier nicht gegen die Menschrechtskonvention verstößt.