Verfassungsgericht kippt neues Wahlrecht offenbar teilweise
Das Bundesverfassungsbericht hebt das neue Wahlrecht offenbar teilweise auf. Die Richter erklären die Streichung der sogenannten Grundmandatsklausel für unvereinbar mit dem Grundgesetz, wie aus einer schriftlichen Fassung des Urteils hervorgeht, die kurzzeitig im Internet im Umlauf war.