Wahlrecht: Ampel muss nachsitzen - Grundmandatsklausel bleibt
Die Ampel-Koalition muss ihre umstrittene Reform des Wahlrechts nachbessern: Das Bundesverfassungsgericht hat einen entscheidenden Teil der Reform gekippt. Die Richter erklären die Streichung der sogenannten Grundmandatsklausel für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Mit dem zweiten Knackpunkt der Wahlrechtsreform haben die Karlsruher Richter kein Problem.