Stillhaltezusage des Verfassungsschutzes: - AfD-Einstufung vorerst ausgesetzt
Der Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht mehr öffentlich als "gesichert rechtsextremistisch" bezeichnen. Grund ist eine Stillhaltezusage im laufenden Rechtsstreit.
Der Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht mehr öffentlich als "gesichert rechtsextremistisch" bezeichnen. Grund ist eine Stillhaltezusage im laufenden Rechtsstreit.
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