BKA darf weniger Daten speichern
Das BKA darf Daten von Verdächtigen nicht mehr so einfach speichern. Vor allem das Speichern von Daten beim Abhören ist nur noch bei einem konkreten Verdachtsfall gestattet.
Das BKA darf Daten von Verdächtigen nicht mehr so einfach speichern. Vor allem das Speichern von Daten beim Abhören ist nur noch bei einem konkreten Verdachtsfall gestattet.
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