Video
>
Nachrichten
>
Beschwerde zu US-Drohnenangriffen via Ramstein scheitert vor Bundesverfassungsgericht
Beschwerde zu US-Drohnenangriffen via Ramstein scheitert vor Bundesverfassungsgericht
Deutschland muss nicht gegen US-Drohnenangriffe im Jemen vorgehen, für die der Stützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz genutzt wird. Das Bundesverfassungsgericht wies in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde von zwei Männern aus dem Jemen zurück.