AfD ist rechtsextremistischer Verdachtsfall
Die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall ist rechtskräftig. Damit darf die Partei bundesnachrichtendienstlich überwacht werden, urteilt das Bundesverwaltungsgericht.
Die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall ist rechtskräftig. Damit darf die Partei bundesnachrichtendienstlich überwacht werden, urteilt das Bundesverwaltungsgericht.
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