Geld verdient mit Untermiete? - BGH skeptisch
Ein Mieter verlangt mehr als doppelt so viel Untermiete, wie er selbst zahlt. Der BGH prüft, ob das zulässig ist - und sieht dabei grundlegenden Klärungsbedarf.
Ein Mieter verlangt mehr als doppelt so viel Untermiete, wie er selbst zahlt. Der BGH prüft, ob das zulässig ist - und sieht dabei grundlegenden Klärungsbedarf.
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