Urteil: - Vermieter scheitert mit Klage gegen die AfD
Die AfD muss ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin spätestens Ende 2026 räumen, das entschied das Landgericht in Berlin. Eine Klage des Vermieters auf eine vorzeitige Räumung wies das Gericht zugleich ab. Die außerordentliche Kündigung des Klägers sei unwirksam, weil er die Partei zuvor nicht abgemahnt hatte.