Steuertrick wird teuer: - Witwe muss 12.600 Euro zurückzahlen
Eine selbstständige Schaustellerin hat ihre Gewinne steuerlich mit alten Verlusten „weggerechnet“. Daraufhin wurde ihr die Witwenrente gekürzt. Für die Rentenversicherung zählt das aktuelle Einkommen, nicht der Verlustvortrag aus vergangenen Jahren.