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Mieter dürfen mit Untervermietung keinen Gewinn machen - was das BGH-Urteil bedeutet
Mieter dürfen mit Untervermietung keinen Gewinn machen - was das BGH-Urteil bedeutet
Ein Berliner Mieter verlangte von seiner Untermieterin mehr als das Doppelte der eigenen Miete. Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden: Wer untervermietet, darf daraus keinen Profit schlagen.