BGH-Urteil: - Mieter darf mit Untervermietung keinen Gewinn machen
Ein Mieter darf mit der Untervermietung seiner Wohnung keinen Gewinn erzielen, der über seine eigenen Aufwendungen wie Miete oder Nebenkosten hinausgeht. Das gilt nicht als berechtigtes Interesse, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied.