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Untermiete mehr als doppelt so hoch: BGH untersagt «gewinnbringende» Untervermietung
Untermiete mehr als doppelt so hoch: - BGH untersagt «gewinnbringende» Untervermietung
Die Untermiete war mehr als doppelt so hoch wie seine eigene Miete: Daher kündigte eine Vermieterin dem Mann. Wegen des Berliner Falls ist nun eine offene Frage im Mietrecht höchstrichterlich geklärt.