BGH-Urteil: - Makler haften für Diskriminierung
Eine Frau bekommt wegen ihres ausländischen Namens keine Wohnungsbesichtigung. Nun muss der Makler 3.000 Euro Entschädigung zahlen, sagt das höchste deutsche Zivilgericht.
Eine Frau bekommt wegen ihres ausländischen Namens keine Wohnungsbesichtigung. Nun muss der Makler 3.000 Euro Entschädigung zahlen, sagt das höchste deutsche Zivilgericht.
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