AfD erringt juristischen Erfolg gegen Verfassungsschutz
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorläufig nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem von der Partei angestrengten Eilverfahren. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren, ob die AfD tatsächlich als gesichert rechtsextrem eingestuft werden kann, ist das indes noch nicht.