Bundestag beschließt Tariftreuegesetz
Der Bundestag hat das Tariftreuegesetz beschlossen. Öffentliche Aufträge des Bundes im Bau- und. Dienstleistungssektor dürfen künftig nur an Unternehmen vergeben werden, die Tarifverträge oder vergleichbare Arbeitsbedingungen einhalten.