Kosmetikerin klagt wegen Schulgeld auf mehr Bürgergeld
Wer BAföG und zusätzlich Bürgergeld erhält, kann Schulgeld für eine private Ausbildung nicht vom Einkommen abziehen. Das entschied nun das Bundessozialgericht.
Wer BAföG und zusätzlich Bürgergeld erhält, kann Schulgeld für eine private Ausbildung nicht vom Einkommen abziehen. Das entschied nun das Bundessozialgericht.
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