BGH-Urteil: - Keine Cannabis-Werbung für Patienten im Netz
Internetportale dürfen nicht für Behandlungen mit medizinischem Cannabis werben. Der Bundesgerichtshof stellt klar: Für verschreibungspflichtige Medikamente gelten strenge Werberegeln.
Internetportale dürfen nicht für Behandlungen mit medizinischem Cannabis werben. Der Bundesgerichtshof stellt klar: Für verschreibungspflichtige Medikamente gelten strenge Werberegeln.
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