Flugausfälle & Verspätungen - Deine Rechte am Flughafen
Streiken die Flugbegleiter, fehlt es an Personal oder spielt das Wetter nicht mit? Welche Rechte habe ich als Passagier, wenn das Flugzeug nicht abhebt? Wir klären mit Kay Rodegra, Rechtsanwalt für Reiserecht, diese Fragen und verraten, wann man zusätzlich Schadensersatz bekommen kann
Ich habe nur einen Flug gebucht. Wenn der ausfällt, bekomme ich mein Geld zurück?
Ja. Wird der Flug annulliert oder hat er mehr als fünf Stunden Verspätung kann man vom Flug zurücktreten und bekommt sein Geld ohne Abzüge wieder. Die Airline darf keine Stornokosten verlangen. Wird man weniger als 14 Tage vor Abflug über die Streichung informiert, steht einem unter Umständen aufgrund der EU-Fluggastrechte außerdem noch eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro, abhängig von der Länge der Flugstrecke, zu. Die Entschädigung gibt es allerdings nicht, wenn "außergewöhnliche Umstände", wie Beispielsweise schlechtes Wetter für den Ausfall verantwortlich sind.
Was ist, wenn mein Flug bei einer Pauschalreise gestrichen wird oder verspätet ist?
In diesem Fall kann man nicht gleich vom Reisevertrag zurücktreten, sondern muss sich mit dem Reiseveranstalter absprechen. Erst wenn die Abreise völlig ungewiss ist oder sich ganz erheblich verspätet, also um Tage, ist eine Kündigung möglich. Dann bekommt man seinen Reisepreis zurück. Möglicherweise ergibt sich auch ein Schadensersatzanspruch wegen entgangener Urlaubsfreude. Wer länger als vier Stunden am Flughafen auf seinen Abflug warten muss, kann den Reisepreis mindern. Üblicherweise pro zusätzlicher Stunde um 5 Prozent des Tages-Reisepreises.
Welche Pflichten hat die Fluggesellschaft?
Nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung muss eine Fluggesellschaft bei Annullierung, Überbuchung und größeren Verspätung den Passagier bei Wartezeiten auf dem Airport umfangreich betreuen. Bei längeren Wartezeiten muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen und ihnen die Möglichkeit bieten, zwei Telefonate zu führen oder E-Mails zu versenden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen.
Kommt es zu Flugproblemen, muss die Airline den Passagier über die EU-Fluggastrechte informieren. Das gilt dann, wenn es sich um einen Flug ab der EU handelt oder von einem Drittstaat in die EU mit einer EU-Airline (z.B. USA nach Deutschland mit Lufthansa).
Was ist, wenn ich meinen Flug wegen Warteschlangen an der Sicherheitskontrolle verpasse?
Hier wird es komplizierter, denn für Verzögerungen bei der Sicherheitskontrolle haften die Airline oder der Reiseveranstalter nicht. Gegebenenfalls haftet aber die Bundesrepublik Deutschland, die für die Kontrollen verantwortlich ist. Um einen Anspruch auf Schadensersatz zu haben, muss man allerdings nachweisen, dass hier schlampig oder zu langsam gearbeitet wurde. Da dieser Nachweis in vielen Fällen nur schwer zu führen ist, sollte man lieber genug Zeitpuffer einplanen.
Sind Probleme absehbar, so sollte man unbedingt dokumentieren, dass man frühzeitig an den Sicherheitskontrollen war. Zum Beispiel mit einem kleinen Smartphone-Film, auf dem auch eine Flughafenuhr zu sehen ist. Wird die Zeit bis zum Abflug knapp, hat man außerdem die Pflicht, sich bemerkbar zu machen. Etwa indem man einen Mitarbeiter der Kontrollen anspricht, um so eventuell bevorzugt kontrolliert zu werden.
Welche Entschädigung bekomme ich bei Flugverspätungen?
Kommt es zu einer größere Verspätung, wird der Flug annulliert oder darf man nicht mitfliegen, weil der Flug überbucht ist, so stehen Fluggästen üppige Entschädigungen zu. Bei mehr als 3 Stunden Verspätung stehen den Passagieren folgende Ausgleichszahlungen zu (Außnahme: außergewöhnliche Umstände, wie schlechtes Wetter):
Kurze Strecken (bis 1500 km) | 250 Euro |
Mittlere Strecken (bis 3500 km) und längere Flüge innerhalb der EU | 400 Euro |
Langstrecke (mehr als 3500 km) | 600 Euro |
Für welche Flüge gelten diese Fluggastrechte?
Für alle Flüge ab einem Flughafen in der EU und für Flüge mit einer EU-Airline von einem Drittstaat in die EU, also zum Beispiel mit der Lufthansa von New York nach Frankfurt/M. Die Rechte gelten für Pauschalurlauber, Individualtouristen oder Geschäftsleute gleichermaßen, egal ob Billigairline oder Luxusklasse, Linie- oder Charterflug.
Wie komme ich bei Verspätung und Ausfällen an mein Geld?
Immer wieder versuchen Fluggesellschaften, sich vor den gesetzlich geregelten Zahlungen zu drücken. Als betroffener Passagier sollte man zunächst selbst die Airline anschreiben und eine Forderung mit Fristsetzung stellen. Reagiert die Airline nicht, kann der Passagier einen Anwalt nehmen. Ist seine Forderung berechtigt, muss die Fluggesellschaft aus Verzugsgründen auch die Anwaltskosten tragen. Es gibt auch Internet-Portale für Passagiere, die man mit der Durchsetzung seiner Forderung beauftragen kann. Zu bedenken ist aber, dass die Portale eine Provsion von der geltend gemachten Forderung verlangen.
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