Versicherung & Vertragsdetails - Das müsst ihr bei Mietwagen beachten
Ein Mietwagen verspricht Freiheit und Flexibilität am Urlaubsort. Damit am Ende aber keine teuren Überraschungen warten, sollte man beim Vertragsabschluss einige Dinge beachten. Kay Rodegra, Rechtsanwalt für Reiserecht, gibt Tipps.
Mietwagenvertrag am besten in Deutschland abschließen
Wer sich Komplikationen sparen will, der sollte seinen Mietwagen am besten über einen Anbieter hier in Deutschland buchen. Denn dann gilt für den Mietvertrag auch deutsches Recht. Und das macht eine mögliche Schadensregulierung viel einfacher. Wichtig dabei: Alle Details (wie Abhol- und Rückgabeort, erlaubte Fahrer, Freikilometer, Tankregelung,...) in den Vertrag aufnehmen lassen. Und auch die Versicherung bereits im Rahmen der Buchung mit abschließen.
Die richtige Versicherung wählen
Für einen Mietwagen empfiehlt es sich immer eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung abzuschließen. Das ist zwar etwas teurer, schützt aber vor Ärger im Schadensfall. Die Versicherung sollte außerdem auch, wenn möglich, Reifenschäden abdecken, um auch hier vor unliebsamen Kosten geschützt zu sein.
Für eine ausreichende Haftpflichtversicherung sorgen
Einen genauen Blick sollte man unbedingt auch auf die Haftpflichtversicherung werfen. Wenn man in einen Unfall mit Personenschäden verwickelt ist, können schnell sehr hohe Schadenssummen zusammen kommen. In Deutschland liegt darum die gesetzliche Mindestdeckungssumme für Personenschäden bei 7,5 Millionen Euro, zumeist sind die Deckungssummer bei der Versicherung aber sehr viel höher. In vielen Urlaubsländern liegt die Summe aber deutlich darunter. Es besteht also die Gefahr, dass die Versicherungssumme, gerade bei Personenschäden, im schlimmsten Fall nicht ausreicht
Einige Mietwagenanbieter bieten von sich aus eine höheren Versicherungssumme an, enthält der Mietwagenvertrag aber nur einen geringen Schutz, dann empfiehlt es sich eine sogenannte "Mallorca-Police" abzuschließen. Das ist eine Zusatzversicherung, die, trotz des irreführenden Namens, nicht nur auf Mallorca , sondern in den meisten europäischen Ländern gilt und die Haftpflichtdeckungssumme auf deutsches Niveau oder darüber hinaus anhebt. Soll die Versicherung auch außerhalb von Europa gültig sein, so heißt sie üblicherweise "Traveller-Police".
Tipp: Einige KFZ-Haftpflichtversicherungstarife der eigenen Autoversicherung enthalten diese "Mallorca-Police" bereits. Vor dem Abschluss also am besten einmal in die bestehenden Verträge schauen, ob eine entsprechende Versicherung möglicherweise bereits besteht.
Bei der Mietwagenabholung Schadensprotokoll anfertigen
Auch wenn man es kaum erwarten kann, endlich so richtig in den Urlaub zu starten: Bei der Mietwagenabholung sollte man sich trotzdem ausreichend Zeit nehmen und das Auto gründlich auf Schäden inspizieren, diese, sei es auch nur ein kleiner Kratzer oder kleine Beule, im Übernahmeprotokoll festhalten und von Mitarbeitern des Autovermieters bestätigen lassen. Dabei auch den Blick in den Innenraum und auf schwer einsehbare Stellen, wie zum Beispiel das Dach des Wohnmobils, nicht vergessen. Ebenso vermerken, ob Zubehör, wie Warndreieck und Verbandskasten an Bord sind. Unbedingt auch die Reifen und alle Scheiben auf Schäden kontrolliern. Bei der Rückgabe sollte dann ein weiteres Übergabeprotokoll angefertigt und vom Vermieter unterzeichnet werden. Nur so kann man sicher sein, dass man am Ende nicht für Schäden zur Kasse gebeten wird, die vor der Anmietung schon vorhanden waren.