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Bundestag beschließt Pflegereform: Pflegebeitrag steigt um 0,35 %

Pflegereform beschlossen - Bundestag erhöht Pflegebeitrag

Debatte bei der Sitzung des Deutschen Bundestages zum Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz.
© dpa

Debatte bei der Sitzung des Deutschen Bundestages zum Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz.

Angesichts einer immer größeren Kostenwelle für die Pflege sollen Entlastungen für Pflegebedürftige kommen - aber auch höhere Beiträge außer für Familien mit mehreren jüngeren Kindern. Der Bundestag beschloss am Freitag ein Gesetz von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), das die Pflegeversicherung vorerst bis 2025 finanziell absichern soll.

Der Pflegebeitrag soll dafür zum 1. Juli um 0,35 Prozentpunkte erhöht werden und für Menschen ohne Kinder noch etwas stärker. Von Anfang 2024 an sollen Pflegebedürftige zu Hause und im Heim mehr Geld bekommen. Die Opposition lehnte die Reform ab.

Debatte im Bundestag

Lauterbach verteidigt Reform

In namentlicher Abstimmung votierten 377 Abgeordnete für das Gesetz, 275 dagegen und zwei enthielten sich. Lauterbach verteidigte das Vorhaben, auch wenn es "kein perfektes Gesetz" sei. "Für Angehörige, die den größten Teil der Pflege leisten, haben wir noch einmal eine deutliche Verbesserung hinbekommen", hob er hervor. "Die Erhöhung der Beitragssätze muss uns die verbesserte Pflege wert sein." Künftig würden die Beiträge auch gerechter verteilt. Der Minister wandte sich gegen Vorwürfe, die Pflege werde kaputtgespart. Die Ausgaben seien von 35 Milliarden Euro 2017 auf 60 Milliarden Euro gewachsen. Die Reform soll nun zusätzlich 6,6 Milliarden Euro pro Jahr mobilisieren.

Kritik aus der Opposition

Von der Opposition kam breite Kritik. Was die Koalition vorlege, sei "ein dürftiges Auf-Sicht-Fahren", sagte die CDU-Abgeordnete Diana Stöcker. Es sei gut, dass nun doch ein Budget komme, um pflegenden Angehörigen Auszeiten zu ermöglichen. Doch sie müssten darauf zwei Jahre warten. Thomas Dietz (AfD) sprach von einer "Notoperation". Leistungsanhebungen stünden in keinem Verhältnis zur Inflation. Ates Gürpinar (Linke) warf der Regierung vor: "Sie belasten, Sie entlasten nicht." Die Koalitionsfraktionen hoben Entlastungen für Pflegende zu Hause hervor. Rednerinnen von SPD und Grünen machten zugleich klar, auf weitere Pflege-Verbesserungen im Koalitionsvertrag mit der FDP zu pochen.

Überblick über Kernpunkte

Pflege zu Hause

Das zuletzt 2017 erhöhte Pflegegeld soll zum 01. Januar 2024 um fünf Prozent steigen, genauso wie die Beträge für Sachleistungen. Pflegegeld soll Pflegebedürftige unterstützen, die nicht in Einrichtungen leben. Sie können es frei nutzen, etwa für Betreuung. Je nach Pflegegrad sind es zwischen 316 und 901 Euro im Monat. Zu Hause gepflegt werden rund vier Millionen Menschen.

Pflege im Heim

Anfang 2022 eingeführte Entlastungszuschläge für Bewohnerinnen und Bewohner sollen zum 01. Januar 2024 erhöht werden. Den Eigenanteil für die reine Pflege soll das im ersten Jahr im Heim um 15 statt bisher fünf Prozent drücken, im zweiten Jahr um 30 statt 25 Prozent, im dritten um 50 statt 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 statt 70 Prozent. Hintergrund ist, dass die Pflegeversicherung - anders als die Krankenversicherung - nur einen Teil der Kosten für die reine Pflege trägt. Im Heim kommen dann auch noch Zahlungen für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen dazu.

Beiträge I

Der Pflegebeitrag liegt aktuell bei 3,05 Prozent des Bruttolohns, für Menschen ohne Kinder bei 3,4 Prozent. Zum 01. Juli soll er erhöht werden, und zwar in Kombination mit Änderungen wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Demnach muss mehr danach unterschieden werden, ob man Kinder hat oder nicht. Alles in allem soll der Beitrag für Kinderlose damit auf vier Prozent steigen, für Beitragszahlerinnen und Beitragzahler mit einem Kind auf 3,4 Prozent. Der darin enthaltene Arbeitgeberanteil soll von nun 1,525 Prozent auf 1,7 Prozent herauf.

Beiträge II

Konkret soll der Pflegebeitrag für größere Familien für die Dauer der Erziehungsphase bis zum 25. Geburtstag des jeweiligen Kindes deutlicher gesenkt werden - und zwar schrittweise je Kind. Ab zwei Kindern müsste damit - bezogen auf den Arbeitnehmeranteil von derzeit 1,525 Prozent - weniger gezahlt werden als heute. Bei zwei Kindern soll der Arbeitnehmeranteil künftig 1,45 Prozent betragen, bei drei Kindern 1,2 Prozent, bei vier Kindern 0,95 Prozent und bei fünf und mehr Kindern 0,7 Prozent. Ist ein Kind älter als 25 Jahre, entfällt "sein" Abschlag. Sind alle Kinder aus der Erziehungszeit, gilt dauerhaft der Ein-Kind-Beitrag, auch wenn man in Rente ist.

Jahresbudget

Kommen soll nun doch auch ein Budget mit Entlastungen für die Pflege zu Hause. Es soll Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bündeln - also, dass die Pflege gesichert ist, wenn Angehörige es nicht machen können. Ab 01. Juli 2025 sollen bis zu 3.539 Euro pro Jahr flexibel verwendbar sein, und das ohne einen bisherigen Vorlauf von sechs Monaten bei erstmaliger Inanspruchnahme. Für Eltern pflegebedürftiger Kinder bis zum Alter von 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 soll das Budget ab 01. Januar 2024 mit 3.386 Euro zur Verfügung stehen und bis Juli 2025 dann auch auf bis zu 3.539 Euro anwachsen.

Dynamisierung

Vorgesehen sind auch zwei Stufen, um alle Geld- und Sachleistungen weiter zu erhöhen. Zum 01. Januar 2025 soll nun ein Plus von 4,5 Prozent statt zunächst gedachter fünf Prozent kommen - im Gegenzug zum noch aufgenommenen Budget. Zum 01. Januar 2028 sollen die Leistungen angelehnt an die Inflationsrate der drei Vorjahre steigen.

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