Durch Selbstbestimmungsgesetz - 869 Hessen ändern Geschlechtseintrag
Hunderte Menschen in Hessen haben 2024 ihren Geschlechtseintrag geändert. Was das Selbstbestimmungsgesetz dabei ermöglicht und welche Erfahrungen das Land bislang gemacht hat.
Nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes vor gut einem Jahr haben Hunderte Menschen in Hessen im Jahr 2024 eine Änderung ihres Geschlechtseintrags vollzogen. Das geht aus der Antwort des Hessischen Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage des fraktionslosen Landtagsabgeordneten Sascha Herr hervor.
Änderung ohne Gutachten
Demnach weist die amtliche Bevölkerungsstatistik des Statistischen Bundesamtes für das Kalenderjahr 2024 für Hessen 869 Änderungen des Geschlechtseintrags aus. Zum Vergleich: Zum 31. Dezember 2024 haben in Hessen gut 6,28 Millionen Menschen gelebt. Das seit dem 1. November 2024 geltende Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) regelt, dass man seinen Geschlechtseintrag und Vornamen per Erklärung im Personenstandsregister ändern lassen kann. Und zwar:
- ohne Gutachten,
- ohne ärztliche Bescheinigungen
- ohne richterliche Beschlüsse
Die Erleichterungen betreffen vor allem transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen.
Dreimonatige Wartefrist
Bereits seit dem 1. August 2024 konnten Interessierte eine gewünschte Änderung ihres Geschlechtseintrags bei den Standesämtern anmelden. Zwischen der Anmeldung und der eigentlichen Erklärung, für die eine persönliche Vorsprache erforderlich ist, muss laut Gesetz eine dreimonatige Frist liegen.
Keine Missbrauchsfälle bekannt
Fälle, in denen das Selbstbestimmungsgesetz gezielt missbräuchlich genutzt wurde, sind der Landesregierung den Angaben des Innenministeriums zufolge nicht bekannt. Auch eine konkrete Einschränkung oder Gefährdung von Rechten von Frauen und Mädchen durch das neue Gesetz sei ihr nicht zur Kenntnis gelangt, hieß es.