Public Viewing bei Fußball-WM - Bundesrat beschließt Lärmschutz-Ausnahmen
Fußball-Fans in Deutschland dürfen die WM zur Nachtzeit live und gemeinsam verfolgen. Dazu sagt nun auch der Bundesrat "Ja". Am Ende entscheiden aber die Kommunen.
Auch der Bundesrat hat den Weg für Public-Viewing-Veranstaltungen während der anstehenden Fußball-Weltmeisterschaft freigemacht. Zuvor hatte Ende März schon das Bundeskabinett in Berlin die nötigen Ausnahmen von den normalerweise geltenden Lärmschutzregeln beschlossen. Damit werden öffentliche Übertragungen von WM-Spielen auch nach 22.00 Uhr möglich. Bei der Endrunde vom 11. Juni bis 19. Juli beginnen viele Spiele in den USA, Kanada und Mexiko zur deutschen Nachtzeit.
"Die Ausnahmeverordnung erweitert nun für einige Wochen den Spielraum der zuständigen Genehmigungsbehörden in den Kommunen, Public-Viewing-Veranstaltungen dennoch zuzulassen", hieß es in der Mitteilung des Bundesrates. "Sie sollen bei ihren Entscheidungen aber zwischen dem öffentlichen Interesse an Liveübertragungen und dem Schutz betroffener Anwohner abwägen - vor allem, wenn Spiele erst sehr spät beginnen", hieß es weiter. Hierbei sei dann ein Mindestschutz gegen nächtliche Lärmstörungen zu gewährleisten.
Besonders viele Spiele in der deutschen Nachtzeit
Vergleichbare Verordnungen gab es seit der Fußball-WM 2006 in Deutschland. Anders als bei früheren Events sei der Anteil der Spiele, die während der Nachtzeit stattfinden, besonders hoch, hatte das Bundesumweltministerium schon zuvor erklärt. Als Nachtzeit gelte in Deutschland der Zeitraum von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Die vier häufigsten Anstoßzeiten seien 21.00 Uhr (19 Spiele), 3.00 Uhr (12 Spiele), 22.00 Uhr (10 Spiele) und Mitternacht (9 Spiele).
Das erste Vorrundenspiel der deutschen Nationalmannschaft gegen Curaçao beginnt um 19.00 Uhr, die beiden Spiele gegen die Elfenbeinküste und Ecuador jeweils um 22.00 Uhr. Das Finale und die Halbfinals starten um 21.00 Uhr, das Spiel um Platz 3 um 23.00 Uhr.