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Automatisch erstellte Abschrift des Videos:
In Gießen steht der Mörder der Schülerin Ayleen seit heute erneut vor dem Landgericht. Es geht um den Vorwurf der Verbreitung von Kinderpornografie und um sexuellen Missbrauch ohne Körperkontakt in einem Videochat mit einer 13-Jährigen. Vor Gericht räumt der Angeklagte über eine Erklärung seines Anwaltes die Taten ein. Er bedauere sie und schäme sich.
Ich habe heute zur Kenntnis genommen, dass eine sogenannte Verteidigererklärung eingereicht worden ist, mit dem der Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft grundsätzlich eingeräumt worden ist. Ob der Angeklagte, wie er es selbst bekundet hat, die Tat tatsächlich bereut und beschämt ist über das, was er dort getan hat, das wird Gegenstand der hiesigen Hauptverhandlung sein.
Ob das glaubhaft ist, sei an dieser Stelle dahingestellt. Der Mörder von Ayleen ist bereits zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Um aber Sicherungsverwahrung verhängen zu können, bedarf es einer weiteren Verurteilung zu einer empfindlichen Strafe. Der Tatbestand der Sicherungsverwahrung hat hohe Hürden. Wir haben hier bereits eine rechtskräftige Verurteilung wegen Mordes.
Daneben muss jetzt eine weitere schwere Straftat für rechtskräftig befunden werden und es muss auch eine empfindliche Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Darüber hinaus muss festgestellt werden, dass der Angeklagte einen Hang zu erheblichen Straftaten hat und deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist. Der Prozess wird vor dem Landgericht in Gießen fortgesetzt.