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Alleinerziehende hat 3 Vollzeitjobs: Nach Krankheit muss sie ihrem Ex-Arbeitgeber 73.285 Euro zahlen
Alleinerziehende hat 3 Vollzeitjobs: - Nach Krankheit muss sie ihrem Ex-Arbeitgeber 73.285 Euro zahlen
Eine alleinerziehende Mutter aus den Niederlanden arbeitet in drei Vollzeitjobs. Nach einer Krankmeldung muss sie nun 73.285 Euro an ihren ehemaligen Arbeitgeber zahlen.