Merz-Bezeichnung "Lügenfritz" strafbar
Ein Facebook-Nutzer ist nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuches verurteilt worden, weil er Bundeskanzler Merz als "Lügenfritz" beleidigt hatte. Das Urteil ist umstritten.
Ein Facebook-Nutzer ist nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuches verurteilt worden, weil er Bundeskanzler Merz als "Lügenfritz" beleidigt hatte. Das Urteil ist umstritten.
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