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Krankenhausreform: Bund und Länder sind sich einig

Durchbruch bei Verhandlungen - Einigung auf Krankenhausreform

Bund und Länder haben sich wohl auf wichtige Punkte zur Krankenhausreform geeinigt.
© dpa

Bund und Länder haben sich wohl auf wichtige Punkte zur Krankenhausreform geeinigt.

Im Ringen um eine Neuaufstellung der Krankenhäuser in Deutschland ist laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eine grundsätzliche Verständigung mit den Ländern erreicht.

Man habe sich auf sehr detaillierte Eckpunkte einigen können, sagte der SPD-Politiker nach gemeinsamen Beratungen am Montag in Berlin.

Gesetzentwurf bis Ende des Sommers

Er strebt nun an, über den Sommer auch mit Beteiligung der Länderseite einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Ziel ist, dass die Reform zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Lauterbach plant demnach auch ein "Transparenzgesetz", mit dem Daten zur Behandlungsqualität aller Kliniken veröffentlicht werden sollen. Dies werde der Bund für sich machen.

Feste Vergütung für Krankenhäuser

Die Pläne sehen im Kern vor, das Vergütungssystem mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern, um Krankenhäuser von finanziellem Druck zu immer mehr Fällen zu lösen. Daher sollen sie einen großen Anteil der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen.

Einheitliche Qualitätsvorgaben

Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen der Kliniken sein - also etwa "Kardiologie" statt grobe Bezeichnungen wie "innere Medizin". Die Leistungsgruppen sollen einheitliche Qualitätsvorgaben etwa bei der Ausstattung, bei Personal und Behandlungserfahrungen absichern.

Qualität soll öffentlich sein

Der Bund pochte zudem darauf, Daten zur Behandlungsqualität aller Kliniken zu veröffentlichen. Transparent machen will Lauterbach die Verteilung der Leistungsgruppen auf die Häuser und eine Einteilung in Versorgungsstufen ("Level"). Über eine stärker steuernde Funktion der Level gab es keine Einigkeit. Gemeint sind mit Leveln Einordnungen des Kliniknetzes in Stufen - von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken.

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