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Bundesrat macht Weg für Cannabis-Legalisierung frei

Bundesrat gibt grünes Licht - Weg für Cannabis-Legalisierung frei

Ein Mann zieht an einem Joint.
© dpa

Allen Diskussionen zum Trotz - der Bundesrat hat dem Cannabis-Legalisierungsgesetz zugestimmt.

Der Bundesrat hat den Weg für eine teilweise Legalisierung von Cannabis in Deutschland freigemacht.

Die Länderkammer ließ am Freitag ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, mit dem Besitz und Anbau der Droge zum 1. April für Volljährige mit Vorgaben erlaubt werden. Trotz vieler Kritikpunkte gab es keine Mehrheit dafür, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss mit dem Parlament zu schicken und so vorerst auszubremsen. Um ein Scheitern abzuwenden, hatte die Bundesregierung zuletzt noch zugesichert, einige Regelungen nachträglich zu ändern.

Start Ostermontag

Die Zäsur in der Drogenpolitik kann damit in wenigen Tagen am Ostermontag in Kraft treten. Das Gesetz muss zuvor noch amtlich verkündet werden, wenn Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier es unterzeichnet hat.

Die Regeln

Legal sein soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen erlaubt sein und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Kiffen im öffentlichen Raum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden - konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingang.

Hessens Innenminister Poseck spricht von Fehler

"Das Vorhaben bleibt aus meiner persönlichen Sicht ein politischer Fehler", so Poeck. "Ich rechne damit, dass unser Land unsicherer wird, so zum Beispiel im Hinblick auf die Gesundheit, vor allem junger Menschen, im Hinblick auf die Bekämpfung der Kriminalität und im Hinblick auf die Sicherheit im Straßenverkehr. Hinzu kommt die zu erwartende erhebliche Mehrbelastung für Polizei und Justiz, die unsere hoch belasteten Sicherheitsbehörden zur Unzeit trifft.

Kurzfristige Umsetzung wird ein Kraftakt

Laut Poseck werde man in Hessen die Vorbereitungen zur Umsetzung des Gesetzes nun forcieren. Leider habe der Bundesgesetzgeber mit dem In-Kraft-Treten von weiten Teilen bereits zum 1. April eine unzumutbar kurze Umsetzungsfrist gesetzt, so der Innenminister.

Mittelhessens Polizeipräsident sieht viele Unklarheiten

Mittelhessens Polizeipräsident Thorsten Krückemeier sagte am FFH-Mikro, die Cannabis-Legalisierung bringe viele Unsicherheiten und viel Arbeit für die Polizei. So wüßten die Konsumenten nicht, wann sie nach Cannabis-Konsum am nächsten Tag wieder fahrtüchtig sein. Die Polizei werde ihre Kontrollen auf Fahrtüchtigkeit fortsetzen. 

Mittelhessens Polizeipräsident Thorsten Krückemeier

"Es gibt viele Fragen. Die Polizei muss jetzt eine Waage bei sich tragen, um die erlaubten 25 Gramm abzuwiegen. Und was ist mit den verbotenen Zonen in Schulnähe oder der Fußgängerzone?"

Mittelhessens Polizeipräsident Thorsten Krückenmeier

"Mich freut die Cannabis-Freigabe nicht. Ich halte es für falsch weitere Rauschmittel freizugeben, während wir uns so mühen den Alkoholkonsum zu senken."

© HIT RADIO FFH
 

Was ist erlaubt, was verboten? Antworten zur Cannabis-Legalisierung

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Lauterbach hatte Werbetrommel gerührt

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) warb vor der Abstimmung für das Gesetz, das eine Chance sei, durch Entkriminalisierung und bessere Aufklärung besonders die junge Generation vor Konsum und dem Schwarzmarkt zu schützen.

Kritiker der Legalisierung

Rednerinnen und Redner mehrere Länder warnten dagegen vor einer Legalisierung. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) nannte das Gesetz einen Irrweg. Es stelle die Länder auch vor einen massiven zusätzlichen Verwaltungs- und Vollzugsaufwand.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sagte, bei dem Gesetz könne es nicht um Parteipolitik gehen. Diese Frage sei so zentral und so persönlich, "dass für mich klar war, ich werde einer Legalisierung von Drogen unter keinen Umständen zustimmen, auch wenn das Ärger in meiner sächsischen Koalition gibt."

Auswertung erst Monate später

Spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll eine erste Bewertung auch dazu vorgelegt werden, wie es sich auf den Kinder- und Jugendschutz auswirkt.

Lange Diskussionen

Dass das Gesetz die letzte Hürde nimmt, war bis kurz vor der Sitzung ungewiss gewesen. Drei Ausschüsse der Länderkammer hatten die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen. Der federführende Gesundheitsausschuss schlug vor, das Inkrafttreten des auf den 1. Oktober zu verschieben.

Nachbesserungen geplant

Die Bundesregierung hatte einige Kritikpunkte aufgenommen, um ein Vermittlungsverfahren abzuwenden. In einer Erklärung, die im Bundesrat zu Protokoll gegeben wird, sicherte sie mehr Unterstützung bei Aufklärung und Vorbeugung vor allem für Kinder und Jugendliche sowie flexiblere Umsetzungsregeln zu. Dafür sollen nun noch vor dem 1. Juli einige nachträgliche Änderungen am Gesetz umgesetzt werden.

Gewerkschaft der Polizei erwartet Konflikte mit Bürgern

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) rechnet jetzt mit Schwierigkeiten und einer Mehrbelastung für die Polizei. "Die Länder haben die Chance vertan, angesichts vieler offener Fragen politische Vernunft walten zu lassen", sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende, Alexander Poitz, am Freitag.

Unnötige Herausforderungen

Polizei, Zoll, Justizbehörden und Jugendämter stünden nun vor unnötigen Herausforderungen. "Ab dem 1. April werden unsere Kolleginnen und Kollegen in zahlreiche Konfliktsituationen mit Bürgerinnen und Bürgern geratet", prognostizierte der GdP-Vize. Denn auf allen Seiten gebe es nach wie vor Unsicherheiten.

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