Nach jahrelangem Streit - EU-Asylreform endgültig beschlossen
Nach Jahren des Streits haben die EU-Mitgliedstaaten endgültig schärfere Vorschriften im Asylrecht gebilligt. Der Ministerrat nahm in Brüssel die Reformpläne an. Kernelemente sind unter anderem schnelle Asylverfahren an den Außengrenzen und Unterstützung für die EU-Staaten, in denen besonders viele Migranten ankommen.
Die Bestätigung durch den Rat der Europäischen Union war der letzte notwendige Schritt für die Reform.
Schnellere und direkte Abschiebungen von Außengrenzen
Vorgeschrieben sind nun unter anderem einheitliche Verfahren an den Außengrenzen, damit rasch festgestellt wird, ob Asylanträge unbegründet sind und geflüchtete Menschen dann schneller und direkt von der Außengrenze abgeschoben werden können. So sollen Asylgesuche von Menschen aus Herkunftsstaaten mit einer EU-weiten Anerkennungsquote von weniger als 20 Prozent bereits in Auffanglagern an den Außengrenzen geprüft werden. Das könnte etwa für Migranten aus Marokko, Tunesien oder Bangladesch gelten.
Jahrelang wurde über Reform diskutiert
An einer Asylreform wird bereits seit 2015 und 2016 intensiv gearbeitet. Damals waren Länder im Süden Europas wie Griechenland mit einer Vielzahl von ankommenden Menschen aus Ländern wie Syrien überfordert. Hunderttausende kamen unregistriert in andere EU-Staaten. Dies hätte eigentlich nicht passieren dürfen, denn nach der sogenannten Dublin-Verordnung sollen Asylbewerber da ihr Verfahren durchlaufen, wo sie die Europäische Union zuerst betreten haben.
Was künftig gelten soll
Die Reform leitet insbesondere einen deutlich härteren Umgang mit Menschen aus Ländern ein, die als relativ sicher gelten. Ein Drittstaat darf nur dann als sicher eingestuft werden, wenn eine strikte Liste von Kriterien erfüllt ist. So müssen zum Beispiel das Leben und die Freiheit des Antragstellers garantiert werden.
Verteilung wird neu geregelt
Auch die Verteilung der Schutzsuchenden auf die EU-Staaten wird mit einem "Solidaritätsmechanismus" neu geregelt. Damit sollen jene Länder, in denen viele Geflüchtete ankommen, entlastet werden - also beispielsweise Italien, Griechenland oder Spanien. Geplant ist, dass pro Jahr mindestens 30.000 Geflüchtete aus diesen Ländern in andere EU-Staaten umverteilt werden. Wenn die Länder keine Flüchtlinge aufnehmen wollen, müssen sie Unterstützung leisten, zum Beispiel in Form von Geldzahlungen.
Warum die neuen Vorschriften umstritten sind
Zuvor hatte es massive Kritik an der Reform gegeben, unter anderem, weil auch Familien mit Kindern in die streng kontrollierten Auffanglager kommen könnten. Die Bundesregierung und das Europaparlament hatten versucht, dies zu verhindern, scheiterten in den Schlussverhandlungen allerdings am Widerstand von Ländern wie Italien.
Werden mehr Drittstaaten als sicher eingestuft?
Für Kritik sorgte auch, dass abgelehnte Asylbewerber künftig leichter in sichere Drittstaaten abgeschoben werden können. Denn mit der Einigung können jetzt mehr Drittstaaten als sicher eingestuft werden, dies gilt auch für bloße Teilgebiete von Staaten. Grundlage dafür können auch nationale Einschätzungen sein.
Wie es weitergeht
Zuvor hatte bereits das Europaparlament die Reformpläne gebilligt. Nach der Bestätigung der EU-Länder werden sie nun im Amtsblatt veröffentlicht und treten 20 Tage später in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben den Angaben zufolge nach dem Inkrafttreten zwei Jahre Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Das soll den Ländern an den Außengrenzen genügend Zeit geben, entsprechende Einrichtungen zur Unterbringung von Menschen aus Staaten mit einer Anerkennungsquote von weniger als 20 Prozent zu schaffen.
Hoffnung auf Entlastung der Kommunen
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) kündigte vor Wochen an, dass Deutschland die notwendigen Anpassungen "sehr viel schneller vornehmen" werde. Die SPD-Politikerin hofft, dass die Reform die deutschen Grenzen und damit auch die Kommunen hierzulande entlasten wird. Europaweit werden in Deutschland die meisten Asylanträge gestellt.
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