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Tankstelle in Heusenstamm angezündet: fünf Jahre Haft

Bei Mitarbeiterin abgeblitzt - Haftstrafe für Tankstellen-Brandstifter

Landgericht und Oberlandesgericht Darmstadt
© Michael Brandt/dpa

Der Mann wird in einer Therapieeinrichtung untergebracht. (Symbolbild)

Nach einer Brandstiftung an einer Tankstelle verhängt das Landgericht Darmstadt eine mehrjährige Haftstrafe gegen einen 39-Jährigen. Einen Tötungsvorsatz sehen die Richter nicht.

Weil er eine Zapfsäule mit Benzin überschüttet und angezündet hat, ist ein Mann vom Landgericht Darmstadt zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden. 

Mitarbeiterin ließ ihn abblitzen

Motiv für die Tat soll gewesen sein, dass die Mitarbeiterin der Tankstelle in Heusenstamm im Kreis Offenbach nicht auf die Annäherungsversuche des 39-Jährigen eingegangen war. Das Urteil erging wegen versuchter, vorsätzlicher schwerer Brandstiftung bei eingeschränkter Steuerungsfähigkeit. Außerdem wird der alkoholkranke, nicht vorbestrafte Verurteilte in einer Therapieeinrichtung untergebracht.

Bei der Tat betrunken

Der Angeklagte, der bei der Tat 2,8 Promille Alkohol im Blut hatte, hatte gestanden, die Brandstiftung am Abend des 31. August 2025 verübt zu haben. Er habe der Aushilfskraft im Tankshop Angst machen wollen, weil sie seine Telefonnummer nicht wollte. Die 22 Jahre alte Aushilfe und von ihr zur Hilfe gerufene Zeugen hatten ausgesagt, dass der 39-Jährige vor der Brandstiftung ein halbes Dutzend Mal auf dem Gelände und im Shop gewesen sei, weswegen die Aushilfe Angst vor dem Stammkunden bekommen habe. 

Platzverweis vor der Tat

Eine alarmierte Polizeistreife erteilte dem Mann vor dem Brand einen Platzverweis. Der Mann wohnte in einer Arbeiter-WG in Heusenstamm, arbeitete auf Baustellen und verdiente Geld für seine Frau und vier Kinder in Polen. Den Brand löschte ein Kunde mit einem Feuerlöscher. Ein Sachverständiger erläuterte vor Gericht, dass das Treibstofflager aus technischen Gründen nicht hätte explodieren können.

Staatsanwaltschaft forderte sechs Jahre

Mit dem Urteil blieb die Schwurgerichtskammer letztlich zwischen den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung: Die Staatsanwaltschaft hatte die Tat als versuchten Mord und Brandstiftung bewertet und sechs Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte auf vier Jahre Haft wegen versuchter Brandstiftung. Beide forderten jeweils die Unterbringung in einer Therapieeinrichtung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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