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Lahn-Dill-Kreis gibt Jungwölfe zum Abschuss frei

Im Lahn-Dill-Kreis - Zwei Jungwölfe zum Abschuss freigegeben

Zwei Jungwölfe im Lahn-Dill-Kreis zum Abschuss freigegeben
© Julian Stratenschulte/dpa

Zwei von vier jungen Wölfe des Greifensteiner Rudels sind zum Abschuss freigegeben. (Symbolbild)

Im Lahn-Dill-Kreis dürfen zwei junge Wölfe während der aktuellen Jagdsaison geschossen werden. Hintergrund ist der neue Wolfsmanagementplan für Hessen.

Mit der Veröffentlichung des hessischen Wolfsmanagementplans sind zwei junge Wölfe im Bundesland für die jetzt gestartete Jagdsaison zum Abschuss freigegeben worden. Das geht aus einer Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Kassel hervor. Der Abschuss soll demnach ausschließlich im Lahn-Dill-Kreis vorgenommen werden, wo es bei Greifenstein eines von insgesamt drei in Hessen etablierten Wolfsrudeln gibt. 

Das Regierungspräsidium Kassel ist die obere Jagdbehörde für das Bundesland. Insgesamt hat sie über die Allgemeinverfügung zwar vier juvenile Wölfe für die Jagdsaison vom 1. Juli bis 31. Oktober dieses Jahres zum Abschuss freigegeben. Da im bisherigen Monitoringjahr 2026/2027 jedoch bereits zwei Wölfe im Territorium des Greifensteiner Rudels tot aufgefunden und diese angerechnet würden, reduziere sich die Zahl der zum Abschuss freigegebenen Jungwölfe auf zwei Tiere, erläuterte die Behörde.

Rudel mit insgesamt vier Welpen

Mit vier Welpen habe das Rudel im Lahn-Dill-Kreis die höchste Reproduktionsrate aufgewiesen - zugleich seien im Lahn-Dill-Kreis zuletzt "vermehrt Nutztierrisse" nachgewiesen worden, die auf dieses Rudel zurückzuführen seien, so das RP Kassel.

Generell gilt laut Allgemeinverfügung: Sollten erwachsene Wölfe geschossen werden oder Wölfe - etwa im Straßenverkehr - zu Fallwild werden, werde dies auf die vorgesehenen Abschüsse angerechnet. Dies gelte auch für schwer erkrankte Wölfe, die nach Bundesjagdgesetz erlegt werden, hieß es in der Allgemeinverfügung. Mögliche Abschüsse und tot gefundene Wölfe müssen demnach unverzüglich bei der oberen Jagdbehörde gemeldet werden. Vor einem Abschuss müssen Jagdberechtigte zudem prüfen, ob die obere Jagdbehörde bekanntgegeben hat, dass freigegebene Abschüsse bereits erfüllt sind.

Wolfsmanagementplan sorgt bei Umweltverbänden für Kritik

Jägerinnen und Jäger sind auch verpflichtet, erlegte oder tot aufgefundene Tiere zugänglich zu machen, diese untersuchen und Proben entnehmen zu lassen. Die Allgemeinverfügung gilt während der Jagdzeit von 1. Juli bis 31. Oktober dieses Jahres.

Erst am Vortag hatte das hessische Landwirtschaftsministerium seinen Plan zum Umgang mit Wölfen veröffentlicht. Demnach dürfen bis zu 40 Prozent der Jungtiere im Land in einer Jagdzeit zum Abschuss freigegeben werden. Umweltschützer hatten empört reagiert. 

Nach Ministeriumsangaben verfolgt der "Revierübergreifende Wolfsmanagementplan für Hessen" das Ziel, "den Artenschutz zu sichern, die Weidetierhaltung zu erhalten und zugleich die Akzeptanz des Großprädators Wolf in der Kulturlandschaft langfristig zu fördern". In dem Plan sind "Abschusspläne und maximaler Entnahmeanteil" geregelt. Dort heißt es: "Die Entnahme ist dabei auf einen Anteil von 40 Prozent der für einen Jahrgang prognostizierten juvenilen Wölfe begrenzt."

BUND sieht "Bekämpfungsplan"

Von Umweltverbänden kam scharfe Kritik. So hatte Thomas Norgall vom BUND erklärt, der Wolfsmanagementplan sei "ein Bekämpfungsplan, der den Fortbestand der wenigen Wölfe in Hessen gefährdet". Er ziele nicht auf eine Reduktion der Nutztierrisse, sondern auf weniger Wölfe. "Mit dem Abschuss von Wolfswelpen in einer Jagdzeit werden Wölfe im Kindesalter geschossen, die mit Sicherheit noch nie ein Nutztier gerissen haben." Auch der Umweltverband Nabu hatte den Wolfsmanagementplan als "nicht zielführend" abgelehnt. 

Der Wolf war im März dieses Jahres in das Bundesjagdgesetz aufgenommen worden. Seither können Länder die Jagd in Regionen erlauben, in denen sich der Wolf in einem günstigen "Erhaltungszustand" befindet - wo er also gute Chancen auf einen langfristigen Fortbestand hat. Hessen hatte bereits im Herbst 2024 sein Jagdgesetz geändert und den Wolf ins Jagdrecht aufgenommen.

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