Landesregierung: 1 Million Euro für Förderung von Streuobstwiesen
1 Million Euro Förderprogramm - Landesregierung schützt Streuobstwiesen
Streuobstwiesen gehören zur hessischen Identität - und deshalb will die hessische Landesregierung nach FFH-Informationen heute auf dem Hessentag ein Gesetz beschließen, um sie zu schützen.
Ein Förderprogramm in Höhe von einer Million Euro soll demnach auf den Weg gebracht werden, um Vereine, Privatpersonen und kleine Betriebe zu unterstützen, die sich für den Erhalt von Streuobstwiesen einsetzen. Dabei soll es vor allem um die Pflanzung von Jungbäumen mit dem Fokus auf alte Sorten gehen - aber auch um fachgerechte Schnittmaßnahmen auf bereits bestehenden Wiesen. Auch das Ehrenamt und die regionale Obstproduktion sollen gestärkt werden.
Der Apfel gehört zu Hessen
Das neue Gesetz begründet das Kabinett mit der langen Tradition und der kulturellen Bedeutung von Streuobstwiesen in Hessen. " Der Apfel und mit ihm die Streuobstwiesen prägen seit Jahrhunderten die Kulturlandschaft unserer hessischen Heimat", so heißt es nach FFH-Informationen im Gesetzestext. Zusätzlich betont das Kabinett die ökologische und auch die soziale Bedeutung der Streuobstwiesen im Land.
Unbürokratische Förderung
Anträge zur Förderung sollen ab dem 1. November 2025 gestellt werden können. Dabei verspricht die Landesregierung schnelle und unbürokratische Förderung.
Wettbewerb: Hessen sucht den Super-Äppler
Zusätzlich ruft das Kabinett den Wettbewerb "Hessen sucht den Super-Äppler" aus - dabei wird der beste Apfelwein des Landes gesucht. "Ausgezeichnet werden Äppler mit Charakter, Herkunft und Hingabe", so die Landesregierung. Teilnehmen können sowohl professionelle Kelterer als auch Höfe und Privatpersonen.
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