Kommunalwahl im März - Ab heute Briefwahl möglich
Ab heute kann in Hessen gewählt werden – zumindest per Brief. Bei der Kommunalwahl geht es darum, wer für die nächsten fünf Jahre in Stadtparlamenten, Gemeinderäten und Kreistagen sitzt.
Die Wahllokale öffnen erst in sechs Wochen – nämlich am 15. März. Wer da nicht kann oder will, kann seine Stimme auch jetzt schon abgeben. Entweder per Brief – die Unterlagen dazu können bei der Wahlbehörde beantragt werden – online, per Post oder auch persönlich. In den Wahlämtern der Rathäuser kann jeder seine Stimme ab heute aber auch direkt abgeben.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle ab 18 Jahren. Zum ersten Mal dürfen diesmal auch wohnungslose Menschen mit abstimmen.
Plakatieren erlaubt
Als Wahlhilfe dienen Wahlplakate. Ab heute ist das Aufhängen auch in den letzten Städten erlaubt. Einen hessenweit einheitlichen Termin, ab wann Parteien plakatieren dürfen, gibt es nicht. Jede Stadt entscheidet für sich. In der Regel ist das 6-8 Wochen vor dem Wahltermin.
Wahlplakate als Hilfe
Im Wahlkampf spielen Plakate immer noch eine große Rolle. "Die so genannten Out-of-home-Medien sind nach wie vor eine gute Möglichkeit, um sehr schnell mit möglichst vielen Menschen Kontakt aufzunehmen", sagt der Wissenschaftler Claas Christian Germelmann, Professor für Marketing und Konsumentenverhalten an der Uni Bayreuth. "Gerade eine Kommunalwahl ist eine Personenwahl: Und die Werbung funktioniert hier tatsächlich sehr gut über Plakate."
Und sollte die Werbung für eine spezielle Partei nicht klappen, so erinnern die Plakate zumindest daran, dass eine Wahl ansteht.
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